Praktikum in der Stadtverwaltung Chemnitz

Arbeitende junge Menschen

In den Ämtern und Einrichtungen der Stadtverwaltung Chemnitz können Schüler, Auszubildende und Studenten Praktika absolvieren, soweit diese in der jeweiligen Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung bzw. in den jeweils geltenden Schulordnungen vorgeschrieben sind.

Für das Praktikum wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Die Ableistung freiwilliger Praktika ist nicht möglich.

Hierzu zählen auch Praktika im Rahmen einer Umschulung. Wir unterstützen mit unseren Praktikaangeboten den erstmaligen Erwerb einer Ausbildung und können daher keine Umschulungen berücksichtigen.
 

Praktikum in einer Kindertageseinrichtung

Bitte wende Dich mit Deiner Praktikumsanfrage direkt an die jeweilige Kindertageseinrichtung der Stadt Chemnitz. Die Verantwortlichen vor Ort klären mit Dir gemeinsam dann alles Weitere.

 

Praktikum in der Stadtverwaltung Chemnitz während eines Studiums "Bachelor of Laws"

an der HSF Meißen bzw. während einer Ausbildung als „Verwaltungsfachangestellte“ bei einer staatlichen Behörde (z. B. LASuB, TU Chemnitz, Landesamt für Steuern und Finanzen, …)

Bitte wende Dich mit Deiner Praktikumsanfrage direkt an das Hauptamt der Stadt Chemnitz, Sg Personalgewinnung, Ausbildung, Frau Feldten (Tel.: 0371 488-1108, E-Mail: antje.feldten@stadt-chemnitz.de). Sie koordiniert die Ausbildung für eigene Studenten und Auszubildende innerhalb der SVC und prüft, ob im angegebenen Zeitraum ein Praktikum für die betreffenden Module bzw. Ausbildungsbereiche möglich ist.
 

Praktikum in der Stadtverwaltung

Du kannst in jedem Amt der Stadtverwaltung ein Praktikum absolvieren (sofern das jeweilige Amt damit einverstanden ist). Wichtig ist, dass Du Dir im Vorfeld Gedanken machst, wo Du einen Einsatz wünschst. Im Organigramm ist dargestellt, wie die Stadtverwaltung Chemnitz aufgebaut ist.

Hast Du Dein „Wunschamt“ gefunden, dann richte bitte Deine Bewerbung frühzeitig (mindestens 4 Wochen vorher) und direkt an das jeweilige Amt. Bitte bewirb Dich nicht gleichzeitig bei mehreren Ämtern, sondern warte erst einmal die Rückmeldung des „Wunschamtes“ ab.

Gerne kannst Du Deine Bewerbung auch auf elektronischem Wege per E-Mail einreichen (beachte aber bitte, dass Deine Daten nicht gesichert bzw. geschützt übertragen werden). Über Ämter A-Z findest Du die Kontaktdaten.

Deine Bewerbung muss folgendes enthalten:

  1. Bewerbungsschreiben mit Angabe des Praktikumszeitraumes
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. bei Studium: aussagefähiger Auszug aus der Studienordnung über die Durchführung des Pflichtpraktikums sowie die Immatrikulationsbescheinigung
  4. bei Ausbildung: Begleitschreiben der Ausbildungsstätte über die Durchführung es Pflichtpraktikums bzw. Auszug aus der Ausbildungsordnung
  5. bei Schulpraktikum: Schreiben der Schule, dass es sich um ein pflichtiges Praktikum im Rahmen des Lehrplans handelt


Hast Du alle Unterlagen vollständig bei Deinem „Wunschamt“ eingereicht, klären die Verantwortlichen mit Dir gemeinsam alles Weitere.
 

Rechtsreferendariat

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das jeweilige Amt, in welchem Sie Ihr Referendariat absolvieren möchten. Sie können sich dafür am Organigramm der Stadtverwaltung Chemnitz orientieren.

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