Menschen mit Behinderungen
Ambulante Behindertendienste
Behindert ist, wer mit nicht nur vorübergehenden Einschränkungen körperlicher Funktionen, geistiger Fähigkeiten oder seelischer Gesundheit lebt. Wer behindert ist oder wem Behinderung droht, hat ein Recht auf Hilfe. Menschen mit Behinderung sollen so selbstbestimmt wie möglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.
Chemnitz verfügt über ein kompaktes und vertraglich gesichertes Netz an Beratungsstellen für Behinderte und chronisch Kranke und ein gestaffeltes Angebot an ambulanten Behindertendiensten.
Informationen zu einzelnen Diensten und Angeboten erhalten
- Personen im Alter von 65 Jahren und älter:
im Sozialamt, Sozialdienst für Senioren, Tel. 0371 488-5555
- Personen im Alter unter 65 Jahren:
im Amt für Gesundheit und Prävention, Sozialdienst für behinderte Menschen, Tel. 0371 488-5380.
Behindertenbeauftragte
Die Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartnerin und Interessenvertreterin für Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und soziale Dienste. Sie unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen, setzt sich für eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gemeinschaft ein und hilft, Benachteiligungen auszuschließen. >>mehr
Begegnungsstätten
Im Stadtgebiet Chemnitz gibt es in mehreren Stadtteilen Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung. Die verschiedenen Träger bieten Begegnungsangebote, Kreativ- und Sportkurse sowie Informations- und Beratungsangebote an. >> mehr
Beratungen
Neben finanziellen und beratenden Hilfen durch die Stadt Chemnitz bieten auch eine Vielzahl freier Träger Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung an. >>mehr
Wohn- und Werkstätten
Wenn der Grad der Behinderung und sein soziales Umfeld es erforderlich machen, kann der behinderte Mensch in einer von den Freien Trägern der Chemnitzer Wohlfahrtspflege vorgehaltenen Wohnstätte leben. Werkstätten ermöglichen es, auch mit Behinderung am Arbeitsleben teilzuhaben. >>mehr
Behindertenbeirat
Der Behindertenbeirat ist ein ehrenamtlich tätiges Gremium auf der Grundlage des § 47 der Sächsischen Gemeindeordnung und berät Stadtrat und Verwaltung.